Oft besteht der Irrglaube, dass jede_r Studierende in Österreich automatisch krankenversichert ist – das ist aber NICHT so! Wenn keine Pflichtversicherung auf Grund von Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze besteht und die Voraussetzungen für die Mitversicherung nicht (mehr) erfüllt sind, bist du nicht krankenversichert. Im Krankheitsfall müsstest du die Kosten für Ärzt_innen oder Spitalsaufenthalte selbst tragen. Daher solltest du in einem solchen Fall eine Selbstversicherung in der Krankenversicherung abschließen.
Wichtige Informationen zum Thema “Sozialversicherung” findest du in unserer Sozialbroschüre und in unserer Broschüre Studieren, Arbeiten und Sozialversicherung, die du downloaden, lesen oder im ÖH-Shop als Printversion bestellen kannst.
Gerne kannst du dich auch bei weiteren Fragen an das Sozialreferat deiner Hochschule unter ÖH-Sozialreferate vor Ort oder an das Sozialreferat der Bundesvertretung der Österreichischen Hochschüler_innenschaft (ÖH) unter Sozialberatung wenden. Links zu Antragsformularen für verschiedene Versicherungen findest du bei den sozialrechtlichen Formularen des Sozialreferats.
ÖH Versicherung
Von der Krankenversicherung zu unterscheiden ist die ÖH Versicherung. Die ÖH Versicherung ist KEINE Krankenversicherung und ersetzt diese also niemals! Als ÖH-Mitglied bist du mit der ÖH Versicherung ausschließlich im Rahmen deines Studiums unfall- und haftpflichtversichert.
Unfallversicherung nach ASVG
Für Studierende besteht automatisch eine kostenfreie gesetzliche Unfallversicherung. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Unfälle im Zusammenhang mit dem Studium. Weitere Informationen und Ansprechpartner_innen zu diesem Thema findest du unter Weiterführende Infos zur ASVG Unfallversicherung.