K und S wohnen mehrere Jahre schon in ihrer Mietwohnung. Nach einer ungewöhnlich drastischen Erhöhung des Mietzinses, wenden sie sich an die Wohnrechtsberatung der Österreichischen Hochschüler_innenschaft (ÖH). In der ÖH-Wohnrechtsberatung erfahren sie, dass die Wohnung unter die Vollanwendung des Mietrechtsgesetztes (MRG) fällt. Damit darf der Mietzins nach § 16 MRG nicht beliebig hoch angesetzt werden. Eine Überprüfung des Mietzinses weist auf eine grundlegend zu hoch angesetzte Miete hin.
Auf Anraten und mit Unterstützung der ÖH wird ein Verfahren vor der Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten eingeleitet: der Verdacht des zu hohen Mietzinses bestätigt sich. Mittels Sachverständigengutachten wird ermittelt, dass die in der Miete eingepreisten Lagezuschläge eindeutig überhöht sind. In Summe wird ein Betrag von knapp € 20.000 an zu viel bezahlter Miete für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses im Außerstreitverfahren vor der Schlichtungsstelle festgestellt.
Dennoch weigern sich die Vermieter_innen auch nach mehrmaliger Aufforderung, den festgestellten Betrag an die Betroffenen zu bezahlen. Nachdem die letzte durch die ÖH-Wohnrechtsberatung gesetzte Zahlungsfrist abgelaufen ist, wird der Betrag mithilfe der ÖH vor Gericht eingeklagt. Nach Monaten der Verhandlung und dem Rechtsweg durch die Instanzen bis zum Obersten Gerichtshof (OGH), kann die Klagssumme schließlich erstritten und an die Betroffenen ausgezahlt werden. Seit dem Erstkontakt mit den Studierenden sind inzwischen über 3 Jahre vergangen.
Durch die ÖH erkämpft: Die betroffenen Studierenden erhalten mit Hilfe der ÖH nach langer Verfahrensdauer etwa € 20.000 an zu viel bezahlter Miete zurückbezahlt.
Weitere Erfolge aus der Beratung unter www.oeh.ac.at/geschafft