Bildungsteilzeitgeld: Besondere Umstände können fehlenden Leistungsnachweis rechtfertigen.

16. September 2024

A bezieht für ihr Studium Bildungsteilzeitgeld vom Arbeitsmarktservice (AMS). Dafür muss sie nach jedem Semester positiv absolvierte Prüfungen im Ausmaß von mindestens 4 ECTS-Punkten oder 2 Semesterwochenstunden nachweisen. Im einem Studiensemester kann sie diesen Leistungsnachweis nicht erbringen, weil sie eine große Prüfung nicht besteht. Daraufhin stellt das AMS den Bezug des Bildungsteilzeitgelds ein.

A wendet sich an die Sozialberatung der Österreichischen Hochschüler_innenschaft (ÖH). Dort erfährt sie, dass es die Möglichkeit gibt ein Ersuchen auf Nachsicht zu stellen, wenn berücksichtigungswürdige Gründe für den mangelnden Leistungsnachweis vorliegen.

Im Fall von A liegen solche Gründe vor: Sie konnte die Prüfung nicht bestehen, weil sie aus verschiedenen Gründen unter extremer psychischer Belastung stand. Darüber hinaus ist Deutsch nicht ihre Muttersprache und bei der betreffenden Prüfung handelt es sich für A um die erste große Prüfung in deutscher Sprache. Für die Belastungssituation kann A eine psychotherapeutische Bestätigung vorliegen.

A stellt ein Nachsichtersuchen beim AMS. Diesem gibt das AMS Folge und A kann ihr Bildungsteilzeitgeld weiter beziehen.

Durch die ÖH erkämpft: Die Studentin kann das Bildungsteilzeitgeld trotz mangelndem Leistungsnachweis weiter beziehen, weil berücksichtigungswürdige Gründe vorliegen.

 

Weitere Erfolge aus der Beratung unter www.oeh.ac.at/geschafft

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