Momentan kommt es im Zuge der regelmäßigen Thermenwartung gehäuft vor, dass Mieter:innen von Installateur-Unternehmen unter Druck gesetzt werden, teure, scheinbar unmittelbar notwendige Reparaturen sofort auf eigene Kosten durchführen zu lassen.
Tatsächlich ist die regelmäßige Thermenwartung für Mieter:innen verpflichtend und sollte auf keinen Fall aufgeschoben werden – wir empfehlen die Wartung jedes Jahr vorzunehmen, wenn nichts anderes im Mietvertrag festgehalten wurde.
Wenn ihr ein Installateur-Unternehmen gefunden habt, verlangt vor dem Termin einen schriftlichen Kostenvoranschlag für die Standardwartung, damit die Kosten von Beginn an transparent sind.
Besteht in jedem Fall auf einer Rechnung und bewahrt diese auf – so könnt ihr gegebenenfalls gegenüber euren Vermieter:innen beweisen, dass ihr die Wartung vorgenommen habt.
Sollten vor Ort Schäden festgestellt werden, die nicht in der Wartung abgedeckt sind, gebt keinesfalls gleich die Reparatur in Auftrag!
Stattdessen verlangt eine Auflistung der Schäden und gegebenenfalls einen Kostenvoranschlag für die Reparatur. Damit kontaktiert ihr eure Hausverwaltung. Sie ist in den meisten Fällen für die Reparatur (aber nicht für die Wartung!) der Therme zuständig.
Wenn Ihr vor dringender oder akuter Gefahr gewarnt werdet, lasst euch auch das schriftlich ebenso schriftlich vom Installateur-Unternehmen bestätigen.
Es kann nicht schaden, beim Wartungstermin eine zweite Person dabei zu haben, damit man im Fall nicht so leicht unter Druck gesetzt werden kann.
Als Richtwert können (Stand 2024) EUR 100,- bis EUR 200,- für eine Wartung angenommen werden – Vorsicht bei deutlich billigeren Lockangeboten!
Unser ÖH Tipp: Lasst die Thermenwartung ausserhalb der Heizperiode durchführen, hier gibt es auch von seriösen Anbietern fallweise günstigere Angebote. Sollte eine aufwändigere Reparatur der Therme notwendig sein, ist der zeitliche Druck dann außerdem geringer als in den Wintermonaten.