Angestellte bei Hochschulvertretungen

Mit Angestellten sind Personen gemeint, die einen Dienstvertrag mit der Hochschulvertretung haben. Entsprechend der HS-DVV (Hochschülerinnen- und Hochschülerschafts-Dienstvertragsverordnung)

Nicht gemeint sind alle Funktionen von Studierendenvertreter_innen im Sinne des Hochschüler_innschaftsgesetzes (wie Vorsitzende, Referent_innen, Sachbearbeiter_innen usw…) sowie freie Diestnehmer_innen bzw Werkvertrags_nehmer_innen.

Bitte in den entsprechenden Feldern 0 angeben, wenn es an der Hochschulvertretung keine Angestellten gibt.

Sollte es Unklarheiten und/oder Rückfragen geben, schreib eine Mail an betriebsrat@oeh.ac.at  

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