Durch die ÖH erkämpft: Die betroffenen Studierenden erhalten insgesamt über € 10.000 an zu viel bezahlter Miete zurück.
Ein Vermieter vermietet in seinem Miethaus mehrere Objekte als „Studierendenheimzimmer“. Damit versucht er die Mietzinsbeschränkungen des Mietrechtsgesetzes zu umgehen und einen höheren Mietzins zu lukrieren.
Mit Unterstützung der Wohnrechtsberatung der Österreichischen Hochschüler_innenschaft (ÖH) obsiegen die betroffenen Studierenden nach fast drei Jahren Verfahrenszeit in zweiter Instanz. Das zuständige Landesgericht stellt klar, dass die Vermietung von Wohnungen oder Zimmern eines Hauses an Studierende nicht per se eine Vermietung im Studierendenheim ist. Als Studierendenheime gelten nur besonders eingerichtete, organisierte Einheiten für Studierende, bei denen neben Wohnräumen auch weitere zweckmäßige infrastrukturelle Einrichtungen und Angebote, wie Aufenthalts- und Sporträume, Zimmerreinigung, etc. angeboten werden. Dabei müssen die Regeln des Studierendenheimgesetzes eingehalten werden. Andere Bestandverträge unterliegen in der Regel weiterhin dem Mietrechtsgesetz und – wie im vorliegenden Fall – auch den entsprechenden Mietzinsobergrenzen.
Durch die ÖH erkämpft: Die betroffenen Studierenden erhalten insgesamt über € 10.000 an zu viel bezahlter Miete zurück.
Weitere Erfolge aus der Beratung unter www.oeh.ac.at/geschafft