Die Lehrveranstaltungsleitung darf die Methoden, Durchführung, Beurteilungskriterien in Lehrveranstaltungen und Prüfungen ändern.
Bei Prüfungen müssen diese Aspekte spätestens bis zum Zeitpunkt der Möglichkeit der Anmeldung feststehen.
Wenn die Modalitäten geändert werden, haben Studierende das Recht, sich ohne Folgen (zum Beispiel negative Beurteilung) abzumelden.