Was ist die Studienbeihilfe

Was ist die Studienbeihilfe?

Grundsätzlich sind die Eltern verpflichtet, für den finanziellen Bedarf ihrer Kinder bis zur Erreichung der Selbsterhaltungsfähigkeit aufzukommen. Sind die Eltern oder die Studierenden selbst nicht in der Lage, die mit dem Studium verbundenen Kosten zu tragen, greift die Studienförderung ein. Die Studienbeihilfe kann von € 5 monatlich bis zu € 923 monatlich betragen. Wenn du Kinder hast oder körperlich beeinträchtigt bist, kann die Beihilfe auch noch höher sein.

Möchtest du deine Beihilfe vor berechnen? Hier kommst du zum AK-Stipendienrechner

Voraussetzungen für den Erhalt der Studienbeihilfe sind prinzipiell:

Soziale Bedürftigkeit:
Darunter versteht man insbesondere die Einkommenssituation der Eltern und der Studierenden. Je mehr deine Eltern verdienen bzw. je mehr du verdienst, desto weniger Studienbeihilfe erhältst du.
Günstiger Studienerfolg:
Dieser Begriff beinhaltet eine Reihe von Regelungen zu Anspruchsdauer, Leistungsnachweis, Studienwechsel und ähnliches.

Nähere Infos im Detail dazu findest du unter in unserer Sozialbroschüre, die du kostenlos herunterladen oder bestellen kannst.

Die Studienbeihilfe nach Selbsterhalt (Selbsterhalter_innen-Stipendium) kannst du beantragen, wenn du dich vier Jahre selbst erhalten hast und dabei € 8.580 pro Jahr bezogen hast.
Achtung! Aufgrund der Novelle im Studienförderungsgesetz (StudFG) muss ab dem Studienjahr 2024/2025 ein Jahresverdienst von € 10.692 vorliegen! Diese wird durch ein zusätzliches Beiblatt zum Antrag beantragt. Die Regeln sind dieselben wie bei der Studienbeihilfe, allerdings spielt das Einkommen deiner Eltern hier keine Rolle.

Hier gibt es alle notwendigen Formulare und und Tipps zur Antragsstellung.

Für die Bearbeitung des Antrages ist die Studienbehilfenbehörde zuständig.

Fragen

Wenn du Fragen zur Studienbeihilfe hast, melde dich bei unserer Sozialberatung.