Hier findest du alle Informationen darüber, wie die Vertretung der Fachhochschule (FH) an das ihr zustehende Geld kommt. Grundsätzlich sieht das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz (HSG) vor, dass nur der_die Vorsitzende der FH-Studienvertretung für diese zeichnen kann. Daher können alle Formulare prinzipiell nur von der_dem gewählten Vorsitzenden eingereicht werden. Damit wir wissen, dass er_sie auch tatsächlich gewählt wurde, brauchen wir eine Bestätigung der Wahl von Seiten jener Person, die für den Erhalter zur Durchführung der Wahl bestimmt wurde. Das dazu notwendige Formular sendest du bitte im Original an das Wirtschaftsreferat der Bundesvertretung der Österreichischen Hochschüler_innenschaft (ÖH).
Bei allen Rechtsgeschäften ersuchen wir dich, auf jeden Fall vorher mit dem Wirtschaftsreferat Kontakt aufzunehmen. Wenn einzelne Rechtsgeschäfte einen Betrag über 400 Euro aufweisen, sind grundsätzlich drei unabhängige (und vergleichbare) Angebote einzuholen und vor der Entscheidung an uns zu übermitteln.
Nachdem wir nur gegen Originalrechnungen refundieren können, ist es empfehlenswert, dass du zur Sicherheit eine Kopie behältst, wenn du die Unterlagen an das Wirtschaftsreferat schickst. Bitte nimm zur Kenntnis, dass nur korrekt und vollständig eingereichte Belege refundiert werden können. Bei allen Abrechnungen gelten die Richtlinien über das finanzielle Prozedere in ihrer aktuellen Fassung. Darüber hinaus unterliegen die Vertretungseinrichtungen an FHs genauso wie die ÖH-Bundesvertretung den Gebarungsgrundsätzen des HSG 2014 in der geltenden Fassung (idgF) sowie den Richtlinien der Kontrollkommission.
Bei Verwendung dieses Formulars kann eine noch nicht bezahlte Rechnung direkt von der ÖH-Bundesvertretung beglichen werden:
– Formular vollständig ausfüllen und unterschreiben
– zu jeder Rechnung einen Verwendungszweck eintragen (möglichst kurz, aber genau!)
– Originalbelege beifügen (keine Refundierung ohne Vorlage der Originalbelege!; nur buchhalterisch richtige Rechnungen werden akzeptiert: Datum, Firmenname, genaue Auflistung der Leistungen und ein Saldierungsvermerk müssen ersichtlich sein; nicht akzeptiert werden: harte alkoholische Getränke und Zigaretten, Ausgaben deren Zweckmäßigkeit nicht glaubhaft gemacht werden kann)
– die Rechnung(en) fest mit dem Formular verbinden (klammern, nicht kleben)
– an das Sekretariat der ÖH-Bundesvertretung schicken
Wenn eine Rechnung bereits bezahlt wurde, ist zur Rückerstattung dieses Formular zu verwenden:
– Formular vollständig ausfüllen und unterschreiben
– zu jeder Rechnung einen Verwendungszweck eintragen (möglichst kurz, aber genau!)
– Originalbelege beifügen (keine Refundierung ohne Vorlage der Originalbelege!; nur buchhalterisch richtige Rechnungen werden akzeptiert: Datum, Firmenname, genaue Auflistung der Leistungen und ein Saldierungsvermerk müssen ersichtlich sein; nicht akzeptiert werden: harte alkoholische Getränke und Zigaretten; Ausgaben deren Zweckmäßigkeit nicht glaubhaft gemacht werden kann)
– die Rechnung(en) fest mit dem Formular verbinden (klammern, nicht kleben)
– an das Sekretariat der ÖH-Bundesvertretung schicken
Werkvertrag und Honorarnote
Wenn Werkverträge und Honorarnoten in Kombination verrechnet werden, müssen die Formulare der ÖH-Bundesvertretung verwendet werden, da der Vertrag formal mit der ÖH-Bundesvertretung abgeschlossen wird.
Refundierung von KFZ-Kosten
Dieses Formular dient zur Refundierung von Fahrten mit dem Privat-KFZ. Für die Fahrerin_den Fahrer werden 0,18 Euro pro Kilometer und für die Mitfahrerinnen_Mitfahrer 0,08 Euro pro Kilometer ausbezahlt. Bei diesen Beträgen handelt es sich um einen pauschalierten Kostenersatz. Daher können kine weiteren Kosten (wie Maut, Treibstoff, etc.) refundiert werden.
– Formular vollständig ausfüllen
– Unterschriften aller Mitfahrenden einholen
– an das Sekretariat der ÖH-Bundesvertretung schicken
Aconto-Anforderung
Als Vorsitzende_r einer FH-Studienvertretung hast du das Recht auf ein Aconto in der Höhe von maximal 3.000 Euro. Dieses Aconto soll ermöglichen, Bargeldgeschäfte selbst erledigen zu können, ohne in die eigene Tasche greifen zu müssen. Die_der Vorsitzende ist bis zum Ende ihrer_seiner Funktion für den Betrag voll verantwortlich und muss schlussendlich das Aconto in voller Höhe wieder an uns überweisen.
– Formular vollständig ausfüllen
– an das Sekretariat der ÖH-Bundesvertretung schicken
Antrag auf Verringerung des Stundenausmaßes
Als Studierendenvertreter_in hast du Anspruch auf Reduktion des Stundenausmaßes im Studium. Das heißt, dass du dir deine Tätigkeit für Module für soziale Kompetenz und Soft Skills anrechnen lassen kannst.
Kontakt bei Fragen
Wende dich gerne vor dem Ausfüllen bzw. Abschicken an:
Silvia Redak
Telefon: +43/1/310 88 80 -87
E-Mail: silvia.redak@oeh.ac.at
Österreichische Hochschüler_innenschaft (ÖH)
Taubstummengasse 7-9, 1040 Wien
Download Formulare
*Hinweis:* Die Formulare werden sukzessive umgestellt. Formulare, die hier nicht als PDF-Download aufscheinen, findest du bereits unter forms.oeh.ac.at
Liste
- Download Finanzielles-Prozedere von FH's, PU's und PH's gültig ab 01.07.2017 (2.87 MB)
- Download Bekanntgabe Hochschulvertretung FH.pdf (26.41 KB)
- Download Beschluss Hochschulvertretung_FH.pdf (102.88 KB)
- Download FH_KFZ_Nov21.pdf (336.25 KB)
- Download Aconto Formular FH.pdf (57.43 KB)
- Download FH-Werkvertrag gültig ab 01.07.2017.pdf (62.04 KB)
- Download FH-Honorarnote gültig ab 01.07.2017.pdf (177.52 KB)
- Download verringerung des stundenausmasses_fh_2014.pdf (49.28 KB)
- Download gebarungsordnung_gueltig_ab_21-03-2022.pdf (1012.08 KB)