Mit Angestellten sind Personen gemeint, die einen Dienstvertrag mit der Hochschulvertretung haben. Entsprechend der HS-DVV (Hochschülerinnen- und Hochschülerschafts-Dienstvertragsverordnung)
Nicht gemeint sind alle Funktionen von Studierendenvertreter_innen im Sinne des Hochschüler_innschaftsgesetzes (wie Vorsitzende, Referent_innen, Sachbearbeiter_innen usw…) sowie freie Diestnehmer_innen bzw Werkvertrags_nehmer_innen.
Bitte in den entsprechenden Feldern 0 angeben, wenn es an der Hochschulvertretung keine Angestellten gibt.
Sollte es Unklarheiten und/oder Rückfragen geben, schreib eine Mail an betriebsrat@oeh.ac.at