Nach Ende des Zivildienstes, beginnt Student N sein Lehramtsstudium im Wintersemester 2017. Die vorgesehene Studienzeit (Mindeststudienzeit) in seinem Studium beträgt 8 Semester. Im September 2022, somit nach abgeschlossenem 10. Studiensemester, stellt das Finanzamt die Auszahlung der Familienbeihilfe ein. Begründet wird die Einstellung damit, dass die Anspruchsdauer der Familienbeihilfe ausgeschöpft sei. Darüber hinaus ist N im September 2022 25 Jahre alt geworden und erreicht damit die maximale Altersgrenze für einen Anspruch auf die Familienbeihilfe.
N wendet sich an die Sozialberatung der Österreichischen Hochschüler_innenschaft (ÖH) und möchte sich beraten lassen. Er hat gehört, dass es aufgrund von Covid-19 zu einer Verlängerung kommen kann, weiß aber nicht, ob das auch in seinem Fall möglich ist.
Das Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) begrenzt die Anspruchsdauer auf Familienbeihilfe bei abschnittsunabhängigen Studien mit der Mindeststudienzeit zuzüglich 2 Toleranzsemester. Darüber hinaus gibt es eine maximale Altersgrenze des 24. Geburtstags. In bestimmten Fällen besteht eine maximale Altersgrenze erst mit 25. Geburtstag, wie z.B. bei Absolvierung des Präsenz- oder Zivildienstes.
Aufgrund der Corona Pandemie wurde eine neue Gesetzesbestimmung im FLAG geschaffen. Danach verlängert sich die Anspruchsdauer auf Familienbeihilfe im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise für volljährige Kinder, die ein Studium betreiben, über die Altersgrenze und die Studiendauer hinaus um ein weiteres Semester oder um ein weiteres Ausbildungsjahr, bei einem vor Erreichung der Altersgrenze begonnenem Studium.
Daher besteht für N, über die vorgesehene Anspruchsdauer hinaus, ein Anspruch auf die Familienbeihilfe für ein weiteres Semester, bis Ende des Wintersemesters 2022, damit bis Ende Februar 2023. Die ÖH unterstützt N mit einer Stellungnahme an das Finanzamt, in der die Auszahlung eines weiteren Semesters gefordert wird – mit Erfolg.
Durch die ÖH erkämpft: Mit Unterstützung der ÖH konnte bereits in vielen Fällen eine Verlängerung der Familienbeihilfe über die reguläre Anspruchsdauer oder Altersgrenze hinaus erreicht werden.
Weitere Erfolge aus der Beratung unter www.oeh.ac.at/geschafft
Erkundige dich auch du, ob eine Verlängerung aufgrund von Covid-19 möglich ist. Bei Fragen kannst du dich gerne an unsere Sozialberatung wenden.