Durch die ÖH erkämpft: Die Studentin erhält € 7.200 an Familienbeihilfe rückwirkend für die letzten 37 Monate ausbezahlt.
Die aus dem EU-Ausland stammende Studierende K lebt seit einigen Jahren in Österreich. Bei der Österreichischen Hochschüler_innenschaft (ÖH) lässt sie sich zu ihren Fördermöglichkeiten beraten.
K zieht im Herbst 2014 für ihr Studium nach Österreich. Ein Jahr später beginnt sie neben dem Studium zu arbeiten und erhält sich seither durch Gehälter und Ersparnisse selbst. Je nach Bedarf und Vereinbarkeit mit dem Studium arbeitet sie zwischen 8 und 25 Wochenstunden. Ihre Eltern leben in der Heimat und haben ein sehr geringes Einkommen. Seit Herbst 2015 erhält K gar keinen Unterhalt mehr von ihren Eltern. K studiert zielstrebig und befindet sich inzwischen im 7. Semester ihres Bachelorstudiums.
Im Sozialreferat der Österreichischen Hochschüler_innenschaft (ÖH) wird ihr empfohlen beim Wohnsitzfinanzamt einen Antrag auf Familienbeihilfe zu stellen. Die ÖH unterstützt mit einer erläuternden rechtlichen Stellungnahme zu ihrem Antrag. Als Nicht-Österreicherin ging K stets davon aus, keinen Anspruch auf Familienbeihilfe zu haben.
Da K seit der Aufnahme ihres Jobs vollständig selbst für ihren Unterhalt sorgt, erfüllt sie die Anspruchsvoraussetzungen für einen Eigenanspruch auf Familienbeihilfe. Wenn die Eltern überwiegend die Unterhaltskosten für ihre studierenden Kinder finanzieren oder die Studierenden noch zuhause wohnen, haben grundsätzlich die Eltern den Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn diese selbst den gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben. Studierende, deren Eltern ihnen keinen oder nicht überwiegend Unterhalt leisten, können aber für sich selbst Familienbeihilfe beziehen, wenn diese für ihren Unterhalt (überwiegend) selbst aufkommen. In diesen Fällen ist der gewöhnliche Aufenthalt des oder der Studierenden im Inland und nicht der ihrer Eltern relevant. Damit sollen Studierende unterstützt werden, die sich überwiegend selbst erhalten müssen, unabhängig davon, ob sich die Eltern die finanzielle Unterstützung ihrer Kinder nicht leisten können oder eine solche einfach verweigern. K kann auch Familienbeihilfe für die Vergangenheit beantragen, da die Familienbeihilfe bis zu fünf Jahre rückwirkend geltend gemacht werden kann.
Durch die ÖH erkämpft: Die Studentin erhält € 7.200 an Familienbeihilfe rückwirkend für die letzten 37 Monate ausbezahlt.
Weitere Erfolge aus der Beratung unter www.oeh.ac.at/geschafft