L wohnt seit Beginn ihres Studiums in einem Studierendenwohnheim. Wie im Bereich der Studierenden-wohnheime üblich wird der Benützungsvertrag von Jahr zu Jahr verlängert, womit meist auch eine Erhöhung des Benützungsentgelts einhergeht.
Die letzte Erhöhung ist erschreckend hoch – und das obwohl das betreffende Studierendenwohnheim ein „gemeinnützig geführtes Heim“ ist. Solche Heime unterliegen dem Kostendeckungsprinzip, welches die Entgelte für Studierendenheimzimmer leistbar halten soll. Dennoch bleiben auch Heime nicht von den explodierenden Energiepreisen verschont.
Für Studentin L stellt sich damit mitten im Semester heraus, dass sie sich das Benützungsentgelt nicht mehr leisten kann. In ihrer Not wendet sie sich an die Betreiber_innen des Heims, die sie zunächst auf die Kündigungstermine im November bzw. im April verweisen. Sie hätte somit noch 4 Monate das erhöhte Benützungsentgelt zahlen müssen, das sie sich, ohne sich zu verschulden, nicht hätte leisten können. Auf die Bitte um Kulanz antworten die Zuständigen, sie könne ja ihr Studium beenden, um einen außerordentlichen Kündigungsgrund zu erwirken.
Ratlos wendet sich L schließlich an die Wohnrechtsberatung der Österreichischen Hochschüler_innenschaft (ÖH). In der ÖH-Wohnrechtsberatung erfährt sie, dass im Studierendenwohnheimgesetz noch weitere Sonderrechte zur Kündigung vorgesehen sind, wie die „nachweisliche soziale Notlage“. Darauf wurde sie von den Heimbetreiber_innen nicht hingewiesen. L macht nun diesen Kündigungsgrund geltend, aber die Heimbetreiber_innen wollen nicht darauf eingehen. Erst nach einem Schreiben von der ÖH-Wohnrechtsberatung kommt es zum Einlenken des Heims.
Fall gelöst? Leider nein! Nach dem Auszug der Studentin sollte unmittelbar die volle Kaution an L zurückerstattet werden. Das passiert nicht. Die Heimbetreiber_innen reagierten zunächst gar nicht auf die Nachfragen betreffend die fehlende Kaution. Schließlich heißt es, L habe ihr Zimmer in einem unzumutbaren Zustand zurückgestellt, weshalb die Kaution einbehalten werden muss. Eine persönliche Schlüsselübergabe hat nicht stattgefunden. Glücklicherweise hat L beim Auszug auf das Anraten der ÖH-Wohnrechtsberatung eine mit Fotos gestützte Dokumentation des Zustands des Zimmers angelegt. So können die Vorwürfe der Heimbetreiber_innen entkräftet werden. L erhält nach 6-wöchiger Verspätung die ihr zustehende Kaution abzüglich der vertraglich fixierten Reinigungspauschale.
Durch die ÖH erkämpft: Die ÖH-Wohnrechtsberatung unterstützt Studierende bei unerwarteten Mieterhöhungen, bei Kündigungen von Mietverhältnissen, Problemen mit der Kautionsrückstellung und vielem mehr.
Weitere Erfolge aus der Beratung unter www.oeh.ac.at/geschafft
Du wohnst auch in einem Studierendenwohnheim oder denkst darüber nach in ein solches zu ziehen? Studierendenwohnheime sind keine gewöhnlichen Mietwohnungen und es gilt ein paar Ausnahmen zu beachten. Informiere dich mit unserem Wohnheim-Guide