Durch die ÖH erkämpft: Nach monatelanger Intervention durch die ÖH kann die Schadenersatzforderung wegen Schäden an der Wohnung eines Studierenden ohne Gerichtsverfahren halbiert werden.
Nach dem Auszug aus einer Mietwohnung wendet sich Doktoratsstudent T mit der Bitte um Hilfe an die Wohnrechtsberatung des Sozialreferats der Österreichischen Hochschüler_innenschaft (ÖH-Wohnrechtsberatung). Die Kaution für seine Wohnung in der Höhe von € 1.500 wird ihm von der Vermieterin nicht erstattet. Doch damit nicht genug. T und seine Frau, die zweite Hauptmieterin, erhalten darüber hinaus eine Schadensersatzforderung vom Rechtsanwalt der Vermieterin von weiteren € 3.500.
Die Kaution werde wegen der 2-monatigen Kündigungsfrist einbehalten und die Forderung von € 3.500 soll vorhandene Schäden an der Wohnung sowie Rechtsanwaltskosten abdecken. Der Schadenersatz würde aufgrund der nötigen Schimmelentfernung in Küche und Schlafzimmer, für die Erneuerung der Küchenplatte, das Abschleifen des Bodens, den Ersatz einiger mitvermieteter und schadhafter Wohngegenstände sowie für Reinigungskosten fällig.
Die Einbehaltung von 2 zusätzlichen Monatsmieten verwundert das Paar, da zuerst mündlich und einvernehmlich mit der Vermieterin ein sofortiger Auszug vereinbart wurde. Überdies erscheint dem Paar die Schadenersatzforderung unberechtigt hoch. Die beiden Mieter_innen sind bereit den von ihnen verursachten Schaden an gewissen Einrichtungsgegenständen zu ersetzen, aber eine Forderung von € 5.000 kann nicht rechtmäßig sein, sind sich T und seine Frau sicher.
Die ÖH-Wohnrechtsberatung setzt sich für die beiden ein. Bei einigen vom Rechtsanwalt der Vermieterin vorgebrachten Punkten handelt es sich um eine „gewöhnliche Abnutzung“, die nicht zu ersetzen ist. So müssen Kosten für unverschuldeten Schimmelbefall, das Abschleifen des Fußbodens ohne übermäßige Abnutzung und eine vorgenommene Wohnungsreinigung von der Vermieterin getragen werden. Außerdem wird bei Schäden an mitvermieteten Möbelstücken der Zeitwert und nicht der Neuwert herangezogen. Auch dies scheint bei der Endabrechnung der Vermieterin nicht berücksichtigt worden zu sein.
In zähen, monatelangen Verhandlungen der ÖH mit dem Rechtsanwalt der Gegenseite kann eine Einigung der Parteien erzielt werden. So verzichtet die Vermieterin auf die Kompensation ihrer Rechtskosten und die Geltendmachung von Formalfehlern bei der Kündigung. Auch auf einen Teil der Forderung betreffend die Reparaturkosten an der Wohnung wird verzichtet. Schließlich wird statt dem Neuanschaffungswert der Zeitwert der schadhaften Wohnungsteile gefordert.
Nach 5 Monaten gelingt es durch die Intervention der ÖH-Wohnrechtsberatung die Forderung um die Hälfte von € 5.000 auf € 2.500 zu reduzieren. Die Mieter_innen sind mit dem Ergebnis überaus zufrieden und glücklich über den erreichten Erfolg – ohne vor Gericht ziehen zu müssen.
Durch die ÖH erkämpft: Nach monatelanger Intervention durch die ÖH kann die Schadenersatzforderung wegen Schäden an der Wohnung eines Studierenden ohne Gerichtsverfahren halbiert werden.
Weitere Erfolge aus der Beratung unter www.oeh.ac.at/geschafft.