Studentin erhält nachträglich Selbsterhalter_innen-Stipendium von € 11.600 für ihr Masterstudium

20. Oktober 2022
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Durch die ÖH erkämpft: Mit Unterstützung der ÖH wird einer Studentin die Studienbeihilfe für ihr Masterstudium zu gesprochen.

Studentin Z leidet unter einer langjährigen Essstörung. Diese Erkrankung begleitet sie bereits das gesamte Studium. Das ist auch der Grund, weshalb sie ihr Bachelorstudium erst nach 17 Semestern abschließen kann. Nach Studienabschluss entscheidet sie sich im Sommersemester 2020 ein aufbauendes Masterstudium zu beginnen und beantragt dafür ein Selbsterhalter_innen-Stipendium. Ihr Antrag wird im April 2020 von der Studienbeihilfenbehörde abgelehnt, weil sie mehr als 9 Semester für ihr Bachelorstudium gebraucht hat. Diese maximale Studiendauer von neun Semestern für ein Bachelor-Vorstudium ist im Studienförderungsgesetz (StudFG) vorgesehen. Sie wendet sich an die Sozialberatung der Österreichischen Hochschüler_innenschaft (ÖH).

Z will es nicht bei der Entscheidung belassen. Die Jurist_innen der ÖH unterstützen sie bei der Formulierung der folgenden Rechtsmittel. Darin begründet sie ausführlich, welche Gründe zu der überdurchschnittlich langen Studiendauer geführt haben. Als Nachweis legt sie fachärztliche Befunde, Bestätigungen über ihren stationären Aufenthalt und über die psychotherapeutische Behandlung vor. Darüber hinaus wird Z während des Bachelorstudiums schwanger und betreut ihr erstes Kind.

Die Studienbeihilfenbehörde entscheidet im Juni 2020 negativ. Das Vorliegen einer Krankheit, die Schwangerschaft und Kinderbetreuung seien zwar wichtige, zu berücksichtigende Gründe, aber diese Gründe seien im Fall von Z nicht die einzigen, die zu der Studienzeitüberschreitung geführt hätten. Die Behörde betont, dass Z maßgeblich deswegen langsamer studiert hätte, weil sie neben dem Studium gearbeitet habe. Und eine Berufstätigkeit sei kein relevanter Nachsichtsgrund.

Nach einer weiteren Ablehnung der Behörde im Dezember 2020, wendet sich Z nun an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG), ein unabhängiges Gericht, welches die Entscheidungen der Studienbeihilfenbehörde überprüft. In ihrer Beschwerde schildert sie detailliert, welche Auswirkungen die einzelnen Erkrankungsphasen auf die jeweiligen Studiensemester hatten. Nach dem stationären Therapieaufenthalt war die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit von den behandelnden Ärzten empfohlen, da Struktur und Regelmäßigkeit gemeinsam mit der fortgeführten Therapie die Genesung unterstützen. Zu dieser Zeit war der Krankheitsverlauf gezeichnet von Rückfällen. Doch das Nachgehen einer Arbeit bewahrte Z davor die Kontrolle über die Suchterkrankung zu verlieren. Die durch den Nebenjob entstandene neue Alltagsstruktur machte es überhaupt möglich trotz Erkrankung das Studium abzuschließen.

Studentin Z hätte nicht mehr damit gerechnet, aber nach fast 2-jähriger Verfahrensdauer ergeht im Dezember 2021 die positive Entscheidung des Gerichts (BVwG vom 02.12.2021, W 254 2239904/2E).

Das Gericht führt aus: „Es besteht eine sachliche Beziehung zwischen der nachgewiesenen Krankheit und der eingetretenen Studienverzögerung. Darüber hinaus war die Teilzeitbeschäftigung nicht der Wirtschaftlichkeit, sondern der Herstellung einer Alltagsstruktur geschuldet, um aus den gewohnten Mustern der psychischen Erkrankung auszubrechen und wurde auf Empfehlung der behandelnden Ärzte aufgenommen. Die Voraussetzungen für eine Nachsicht von der Studienzeitüberschreitung sind daher insgesamt erfüllt, weshalb der angefochtene Bescheid mit Rechtswidrigkeit behaftet ist, da die belangte Behörde zu Unrecht davon ausgegangen ist, dass die Studienverzögerung nicht maßgeblich auf die Krankheit zurückzuführen ist.“

Schließlich erhält Z von der Studienbeihilfenbehörde die Beihilfe für das Sommersemester 2020 und das Wintersemester 2020/21 zugesprochen und erhält somit mehr als € 11.600 für ihr Masterstudium nachgezahlt.

Durch die ÖH erkämpft: Mit Unterstützung der ÖH wird einer Studentin die Studienbeihilfe für ihr Masterstudium zu gesprochen.

Weitere Erfolge aus der Beratung unter oeh.ac.at/geschafft.

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