Die Österreichische Hochschüler_innenschaft sucht ab 01. Juni 2025 eine_n Dienstnehmer_in auf Basis von 30 Wochenstunden, der_die uns bis inklusive April 2026 als Karenzvertretung im Referat für Sozialpolitik unterstützt.
Voraussetzung ist entweder:
- Ein abgeschlossenes Rechtswissenschaftliches Studium
- Oder ein Studium der Sozialen Arbeit mit Erfahrung in der Rechtsberatung.
Die Tätigkeit umfasst folgende Aufgabengebiete:
- Juristische Beratung und Betreuung der Studierenden in den Bereichen Studienförderungsgesetz, Familienlastenausgleichsgesetz, Allgemeines Sozialversicherungsgesetz, Arbeitslosenversicherungsgesetz und allenfalls weiteren Teilbereichen des Rechts.
- Die juristische Beratung umfasst die Bereiche Stipendien, Familienbeihilfe, Unterhalt, Sozialversicherungsrecht und Studieren mit Kind. Die juristische Beratung der Studierenden erfolgt per Telefon, E-Mail sowie ausnahmsweise nach Vereinbarung in persönlichen Gesprächen.
- Verfassen von Stellungnahmen und Rechtsmitteln (soweit kein Anwaltszwang besteht), vor allem in den oben genannten Angelegenheiten sowie Einschätzung bzgl der Übergabe von Musterverfahren an Anwält_innen.
- Überarbeitung und Aktualisierung von Beratungsbroschüren und Websiteinhalten des Referats für Sozialpolitik.
- Verfassen von Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen.
- Juristische Beratung des Vorsitzteams sowie der jeweiligen Referent_innen und Sachbearbeiter_innen gemeinsam mit den Juristin_innen aus dem Referat für ausländische Studierende und Referat für Bildungspolitik.
- Begleitung der facheinschlägigen Referate zu bundesweiten Vernetzungstreffen außerhalb des Dienstortes.
Wir bieten dafür:
- Arbeit in einem motivierten Team im Referat für Sozialpolitik
- viel Kontakt zu Studierenden
- ein Tätigkeitsfeld in allen Serviceangelegenheiten für Studierende
- Home-Office Möglichkeit
- Gleitzeit mit Pflichtanwesenheit jedenfalls zu den Telefonberatungszeiten (mind. 9h/Woche)
Wir wünschen uns:
- abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften oder der Sozialen Arbeit
- absolute Verlässlichkeit
- Teamfähigkeit
- Erfahrungen in der Rechtsvertretung von Vorteil
- Erfahrung im allgemeinen Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahrensrecht von Vorteil
- Erfahrung mit Beratung (von Studierenden) von Vorteil
- Erfahrung in der Unterstützung von Menschen beim Umgang mit Behörden ist von Vorteil
Gehalt:
Die Einreihung und Bemessung des Einstiegsentgelts erfolgt gemäß § 7 Hochschülerinnen- und Hochschülerschafts-Dienstvertragsverordnung (HS-DVV), wobei die Stelle einer_eines Jurist_in mit abgeschlossenem Studium in die Entlohnungsgruppe v1 fällt. Das monatliche Mindestentgelt beträgt 2.639,00 Euro (für 30 Wochenstunden). Entsprechende Vordienstzeiten sind anrechenbar und es besteht die Bereitschaft zur Überzahlung.
Vertragsdauer:
01.06.2025 – 30.04.2026
Dienstort:
Taubstummengasse 7-9, 1040 Wien (U1-Station: Taubstummengasse)
Bewerbung:
Bewerbungen bis 05.05.2025 ausschließlich per E-Mail in PDF-Form (mind. Lebenslauf und Motivationsschreiben) an sekretariat@oeh.ac.at