Alle finanziellen Abläufe innerhalb der Bundesvertretung der Österreichischen Hochschüler_innenschaft (ÖH) sind in der Gebarungsordnung der ÖH-Bundesvertretung geregelt.
Hier findest du alle Informationen zur Finanzgebarung auf Ebene der ÖH-Bundesvertretung sowie die Richtlinie für Anträge für den ÖH-Geldtopf für bildungspolitisches Engagement.
Mit dem ÖH Formulargenerator kannst du Formulare einfach und schnell auch am Smartphone ausfüllen und direkt per Handysignatur unterschreiben.
Feedback an apps@oeh.ac.at
Richtlinien
Bei Refundierung von Fahrt- und Übernachtungskosten ist die Richtlinie für die Refundierung von Fahrt- und Übernachtungskosten zu beachten.
Darüber hinaus gelten für die ÖH-Bundesvertretung auch die Richtlinien der Kontrollkommission samt aktuellen Änderungen („Anhang Dienstverträge“ und „Anhang Wirtschaftsbetriebe“ und “Anhang Vorgangsweise bei der Zuweisung von Räumen und der Zahlung von Beiträgen zum Verwaltungsaufwand”). Die Kontrollkommission ist ein in § 52 Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz (HSG) eingerichtetes Aufsichtsorgan der ÖH. Ihre Aufgabe ist es, die Gebarung der ÖH und der ÖHs an den Universitäten und ihrer Wirtschaftsbetriebe zu überprüfen.
Mit diesem Formular können bereits getätigte Ausgaben rückerstattet werden:
- gilt für alle ernannten Referent_innen und Sachbearbeiter_innen (für andere Personen auf Antrag beim Wirtschaftsreferenten_bei der Wirtschaftsreferentin)
- Ausgaben nur nach vorheriger Absprache mit der_dem Wirtschaftreferent_in
- Formular vollständig ausfüllen (inklusive Unterschrift!)
- zu jeder Rechnung ist ein Verwendungszweck hinzuzufügen (möglichst kurz, aber genau! z.B.: Grund für eine Bahnreise/Datum/Namen der gefahrenen Personen anführen)
- Originalbelege beifügen (keine Refundierung ohne Vorlage der Originalbelege!; nur buchhalterisch richtige Rechnungen werden akzeptiert: Datum, Firmenname, genaue Auflistung der Leistungen und ein Saldierungsvermerk müssen ersichtlich sein; nicht akzeptiert werden: harte alkoholische Getränke und Zigaretten bzw. Ausgaben deren Zweckmäßigkeit nicht glaubhaft gemacht werden kann)
- im Posteingang des Sekretariats der ÖH-Bundesvertretung eingehen lassen
Dieses Formular dient zur Refundierung von Fahrten mit dem Privat-KFZ. Für die Fahrerin_den Fahrer werden 0,18 Euro pro Kilometer und für die Mitfahrer_innen 0,08 Euro pro Kilometer ausbezahlt (laut Gebarungsordnung der ÖH Bundesvertretung). Bei diesen Beträgen handelt es sich um einen pauschalierten Kostenersatz. Es werden daher keine weiteren Kosten (wie Maut, Treibstoff, etc.) refundiert.
- gilt für alle ernannten Referent_innen und Sachbearbeiter_innen (für andere Personen auf Antrag bei der_dem Wirtschaftsreferent_in)
- Ausgaben nur nach vorheriger Absprache mit der_dem Wirtschaftreferent_in
- Formular vollständig ausfüllen und unterschreiben
- im Posteingang des Sekretariats der ÖH-Bundesvertretung eingehen lassen
Wenn du für die ÖH-Bundesvertretung ein Werk (z.B. Layoutieren eines Flyers, bei einem Fest Musik auflegen, etc.) verrichten willst bzw. sollst, musst du vorher dieses Formular ausfüllen. Nur so kannst du nachher eine Honorarnote legen.
- Formular vollständig ausfüllen (Persönliche Daten, geschuldetes Werk, Höhe des vereinbarten Honorars, Datum)
- unterschreiben
- im Posteingang des Sekretariats der ÖH-Bundesvertretung eingehen lassen
Dieses Formular kann nur verwendet werden, wenn bereits ein Werkvertrag mit der ÖH-Bundesvertretung besteht. Sodann kann nach Vollendung des Werkes die Honorarnote eingereicht werden.
- Formular vollständig ausfüllen (Persönliche Daten, geschuldetes Werk, Honorar, Datum des Werkvertrags aus dem Werkvertrag eintragen)
- unterschreiben
- im Posteingang des Sekretariats der ÖH-Bundesvertretung eingehen lassen
Solltest Du für das Magazin der ÖH, das Progress, ein Werk verfasst haben, dann fülle bitte folgendes Formular aus.