Privatuniversitäten

Hier findest du alle Informationen darüber, wie die Vertretung deiner Privatuniversität (PU) an das ihr zustehende Geld kommt:

Grundsätzlich sieht das Hochschülerinnen- und Hochschulerschaftsgesetz (HSG) vor, dass nur der_die Vorsitzende der Hochschulvertretung für diese zeichnen kann. Daher können alle Formulare prinzipiell nur von der_dem gewählten Vorsitzenden eingereicht werden. Damit wir wissen, dass er_sie auch tatsächlich gewählt wurde, brauchen wir eine Bestätigung der Wahl von Seiten jener Person, die für den_die Erhalter_in zur Durchführung der Wahl bestimmt wurde. Das dazu notwendige Formular, sendest du bitte im Original an das Wirtschaftsreferat der Bundesvertretung der Österreichischen Hochschüler_innenschaft (ÖH).

Bei allen Rechtsgeschäften ersuchen wir dich, auf jeden Fall vorher mit dem Wirtschaftsreferat Kontakt aufzunehmen (wiref@oeh.ac.at). Wenn einzelne Rechtsgeschäfte einen Betrag über 400 Euro aufweisen, sind grundsätzlich drei unabhängige (und vergleichbare) Angebote einzuholen und vor der Entscheidung an uns zu übermitteln. Nachdem wir nur gegen Originalrechnungen refundieren können, ist es empfehlenswert, dass du zur Sicherheit eine Kopie behältst, wenn du die Unterlagen an das Wirtschaftsreferat schickst. Bitte nimm zur Kenntnis, dass nur korrekt und vollständig eingereichte Belege refundiert werden können. Bei allen Abrechnungen gelten die Richtlinien über das finanzielle Prozedere in ihrer aktuellen Fassung. Darüber hinaus unterliegen die Vertretungseinrichtungen an Privatuniversitäten genauso wie die ÖH-Bundesvertretung den Gebarungsgrundsätzen des HSG 2014 in der geltenden Fassung (idgF) sowie den Richtlinien der Kontrollkommission.

Werkvertrag und Honoranote

Wenn Werkverträge und Honorarnoten in Kombination verrechnet werden, müssen die Formulare der ÖH-Bundesvertretung verwendet werden, da der Vertrag formal mit der Bundesvertretung abgeschlossen wird.

KFZ-Formulare

Dieses Formular dient zur Refundierung von Fahrten mit dem Privat-KFZ. Für die Fahrerin_den Fahrer werden 0,18 Euro pro Kilometer und für die Mitfahrerinnen_Mitfahrer 0,08 Euro pro Kilometer ausbezahlt. Bei diesen Beträgen handelt es sich um einen pauschalierten Kostenersatz. Das heißt, dass keine weiteren Kosten (Maut, Treibstoff, usw.) geltend gemacht werden können.

Dafür bitte:

Formular für offene Rechnungen

Bei Verwendung dieses Formulars kann eine noch nicht bezahlte Rechnung direkt von der ÖH-Bundesvertretung beglichen werden.

Dafür bitte:

Wenn eine Rechnung bereits bezahlt wurde, ist zur Rückerstattung dieses Formular zu verwenden.


Dafür bitte:

Formular für Aconto

Als Vorsitzende_r einer Privatuniversitäts-Studienvertretung hast du das Recht auf ein Aconto in der Höhe von maximal 1.500 Euro. Dieses Aconto soll ermöglichen, Bargeldgeschäfte selbst erledigen zu können, ohne in die eigene Tasche greifen zu müssen. Die_der Vorsitzende ist bis zum Ende ihrer_seiner Funktion für den Betrag voll verantwortlich und muss schlussendlich das Aconto in voller Höhe wieder an uns überweisen.


Dafür bitte:

Kontakt bei Fragen

Wende dich gerne vor dem Ausfüllen bzw. Abschicken an:

Silvia Redak
Telefon: +43/1/310 88 80 -87
E-Mail: silvia.redak@oeh.ac.at

Österreichische Hochschüler_innenschaft
Taubstummengasse 7-9, 1040 Wien