Heim-Fördertopf

Ob bei der Vertretung von Heimbewohner_innen, der Organisation von kulturellen und sportlichen Aktivitäten, oder der Schaffung von Raum für soziale Interaktion wie Festen oder Kochabenden: Die Tätigkeiten der Heimvertretungen sind vielfältig und eine Menge wert. Die  ÖH will Projekte von Heimvertretungen auch finanziell unterstützen und hat dafür den Heimfördertopf eingerichtet. Dieser besteht aus 5.000 Euro pro Studienjahr (September-Juni), aus denen sich Heimvertretungen Unterstützung für ihre Projekte holen können.  

Gerade in Zeiten, in denen bei Studierendenwohnheimen an allen Ecken und Enden gespart wird, ist es der Bundesvertretung der Österreichischen Hochschüler_innenschaft wichtig, dass die Heimvertretungen ihre Projekte umsetzen können.

Die Richtlinien, die für ein positives Ansuchen erfüllt werden müssen, und das Antragsformular findet ihr hier: 

Wie funktioniert die Antragstellung?

  1. Lese in den Richtlinien nach, ob deine Projektidee diese erfüllt und über den Heimfördertopf förderbar ist.
  2. Lade dir das Antragsformular herunter, fülle es aus.
  3. Schicke den Antrag und eine Bestätigung zu deiner Wahl als Heimvertreter_in an studierendenwohnheime@oeh.ac.atBeachte, dass die Antragstellung vor dem Kauf stattfinden muss, da laufende oder abgeschlossene Projekte nicht gefördert werden können.
  4. Über deinen Antrag wird sobald wie möglich entschieden und dir mitgeteilt.
  5. Bezahle nach Genehmigung des Antrags deine Projektidee und behalte die Originalrechnung(en) auf.
  6. Schicke die Originalrechnung(en) per Post (eingescannte Belege reichen hier nicht aus) und die Zahlungsbestätigung(en).
  7. Nach Erhalt dieser Dokumente kann die Refundierung stattfinden.
  8. Schicke einen formlosen Bericht über das Projekt inkl. Bilder.

Der ÖH Heim-Fördertopf hat schon viel Verschiedenes unterstützt: Feste, Musikraum-Einrichtung, Sportgeräte, Tischtennis-Tische, Kochkurse, Ausflüge, uvm. In den Richtlinien kannst du die genauen Voraussetzungen einsehen. Im Zweifelsfall, stell einfach einen Antrag! 

Die höchstmögliche Fördersumme pro Antrag beträgt 600 Euro.

Der Heim-Fördertopf wird insgesamt jährlich auf 5.000 Euro aufgestockt. Die höchstmögliche Fördersumme pro Antrag beträgt 600 Euro. Es wird auf eine Aufteilung an mehrere Heimvertretungen geachtet.

Es gibt keine Beschränkung auf die Anzahl an Anträgen, die gefördert werden können – allerdings wird auf eine Aufteilung an mehrere Heimvertretungen geachtet. 

Über die Anträge entscheidet ein Gremium mit Vertreter_innen aus dem Vorsitz, dem Wirtschaftsreferat und dem Referat für Soziales. 

Drogen, wie Alkohol, können nicht abgerechnet werden. 

Die Richtlinien zum Heim-Fördertopf findest du hier.