Was ist die Studienbeihilfe?
Hier erfährst du mehr über die klassische Studienbeihilfe und die Studienbeihilfe nach Selbsterhalt (Selbsterhalter_innen-Stipendium) und die nötigen Anspruchsvoraussetzungen.
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Antrag-How To
Hier wird erklärt wie die Antragstellung für die Studienbeihilfe und die Studienbeihilfe nach Selbsterhalt (Selbsterhalter_innen-Stipendium) funktioniert. Zu allen relevanten Formularen gibt es Informationen und Videos, die dich beim Ausfüllen unterstützen.
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Verpass nicht die Fristen!
Verpass nicht die Fristen!
Die Antragsfrist für die Studienbeihilfe ist im Wintersemester
von 20. September bis zum 15. Dezember und im
Sommersemester
von 20. Februar bis zum 15. Mai
Anträge innerhalb dieser Frist wirken zurück auf den Semesterbeginn.
Im Wintersemester erfolgt die Zuerkennung der Studienbeihilfe ab September, im Sommersemester ab März. Bei verspäteten Anträgen besteht der Anspruch ab dem Monat der Antragstellung.
Sollten Änderungen deiner Umstände eintreten (Geburt eines eigenen Kindes oder eines Geschwisterkindes, Pensionsantritt der Eltern, Heirat, Studienabschluss etc.) müssen diese Infos so rasch als möglich der Studienbeihilfenbehörde mitgeteilt werden. Erforderliche Unterlagen sind beizubringen! Solltest du noch weitere Fragen haben, schau einfach in unsere Sozialbroschüre oder melde dich bei unserer Sozialberatung .