Antrag how-to

Es gibt den Unterschied zwischen der sogenannten klassichen Studienbienbeihilfe und der Studienbeihilfe nach Selbsterhalt (Selbsterhalter_innen-Stipendium).

Eine Übersicht welche Dokumente du deinem Antrag beilegen musst, findest du im Wegweiser Studienbeihilfe der Studienbeihilfenbehörde.

Klassische Studienbeihilfe

  1. Mit dem Stipendienrechner der AK OÖ und der ÖH Stipendienrechner kannst du vor berechnen, wie hoch deine Studienbeihilfe ungefähr sein wird. Stelle aber jedenfalls einen Antrag, da die Berechnung manchmal vom tatsächlichen Ergebnis abweichen kann!
  2. Dann musst du die Formulare für die Studienbeihilfe ausfüllen. Diese findest du hier. Du kannst deinen Antrag entweder online einreichen oder persönlich bzw. per Post an die zuständige Stipendienstelle einbringen.
  3. Für die „klassische“ Studienbeihilfe, die vom Einkommen der Eltern abhängig ist brauchst du zumindest das

Bei der klassischen Studienbeihilfe brauchst du außerdem

    • Bei der klassischen Studienbeihilfe brauchst du außerdem
      • für jeden Elternteil ein Formular SB 3.
      • Beachte: Kann das Elterneinkommen des letztvergangenen Kalenderjahres vollständig durch Lohnzettel oder Einkommenssteuerbescheid nachgewiesen werden, kann dieses auf deinen Antrag bei der Berechnung herangezogen werden: (Formular FB 09-19).
      • Beachte: Ist das Einkommen eines Elternteils oder beider deiner Elternteile im aktuellen Kalenderjahr bereits um mindestens 6 Monate um 10% niedriger (oder sogar mehr) als im Kalenderjahr vor Antragstellung (zuletzt veranlagtes Kalenderjahr), kannst du mit dem Formular FB 09-20 die Heranziehung des Einkommens aus dem laufenden Kalenderjahr für ein oder beide Elternteile beantragen: (Formular FB 09-20).

Wenn du oder deine Eltern Unterhalt leistet für eine der folgenden Personen

  • Wenn du oder deine Eltern Unterhalt leistet für eine der folgenden Personen
    • Stiefeltern
    • geschiedene Ehepartnerin/geschiedener Ehepartner eines Elternteils
    • geschiedene Ehepartnerin/geschiedener Ehepartner der Ehegattin/des Ehegatten der Antragstellerin/des Antragstellers
    • früher eingetragene Partnerin/früher eingetragener Partner nach Auflösung der Partnerschaft
    brauchst du das Formular SB 5a
 
    1. Eine Liste, was du alles deinem Antrag beilegen musst, findest du im
Wegweiser Studienbeihilfe.

Wenn du minderjährige Geschwister oder Geschwister in Ausbildung hast, verheiratet bist oder bereits Kinder hast musst du außerdem das

STUDIENBEIHILFE NACH SELBSTERHALT (SELBSTERHALTER_INNEN-STIPENDIUM)

  • Für dieses Stipendium musst du jedenfalls das Formular SB 1 ausfüllen. Außerdem
    • Wenn du verheiratet bist oder in einer eingetragenen Partner_innenschaft lebst das Formular SB 3 für deine_n Partner_in
    • Wenn du bereits selbst Kinder hast das Formular SB 5
    • Wenn du geschieden bist bzw. in einer eingetragenen Partner_innenschaft gelebt hast und für deine_n ehemaligen Partner_in unterhaltspflichtig bist das Formular SB 5a
  • Um deinen Selbsterhalt zu belegen, brauchst du außerdem die Beilage zur Überprüfung der Zeiten des Selbsterhalts FB09 – 26
  • Als Belege für deine Zeiten des Selbsterhalts (mindestens vier Jahre) legst du bei
    • Einkommenssteuerbescheide, soweit sie vorliegen, und darin die maßgeblichen Einkünfte aufscheinen
    • Versicherungsdatenauszug mit Beitragsgrundlagen (anzufordern über deine zuständige Krankenkasse)
    • AMS-Bezugsbestätigungen (bei Bezug von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, …) KEINE Mitteilungen
    • Bezugsbestätigung der Krankenkasse (bei Bezug von Krankengeld, Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld)
    • Einkommenssteuerbescheide (bei Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit, Gewerbe, freiem Dienst/Werkvertrag)
    • Nachweis ausländisches Einkommen (falls zutreffend)
    • Bescheide der MA 40 für Zeiten des Bezuges der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (Sozialhilfe)
 
    1. Eine Liste, was du alles deinem Antrag beilegen musst, findest du im
Wegweiser Studienbeihilfe.

Fragen

Wenn du Fragen zur Studienbeihilfe hast, melde dich bei unserer Sozialberatung .