Allgemeines zur Studienbeihilfe
Grundsätzlich sind die Eltern verpflichtet für den finanziellen Bedarf ihrer Kinder bis zur Erreichung der Selbsterhaltungsfähigkeit aufzukommen. Sind die Eltern und die Studierenden selbst nicht in der Lage, die mit dem Studium verbundenen Kosten zu tragen, greift die Studienförderung ein. Die Höhe der klassischen Studienbeihilfe hängt vom Einkommen deiner Eltern ab. Die Studienbeihilfe nach Selbsterhalt ist vom Elterneinkommen unabhängig. Weitere Faktoren, wie eigene Kinder oder das Vorliegen einer Behinderung, haben ebenfalls Auswirkungen auf die Höhe der Beihilfe.
Möchtest du deine Beihilfe vorberechnen? Hier kommst zu zum: Stipendienrechner.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
- Soziale Bedürftigkeit: Darunter versteht man die Einkommenssituation der Eltern und der Studierenden selbst. Je mehr deine Eltern verdienen bzw. je mehr du verdienst, desto weniger Studienbeihilfe erhältst du.
- Günstiger Studienerfolg: Dieser Begriff beinhaltet eine Reihe von Regelungen zum Leistungsnachweis, zur Anspruchsdauer, zum Studienwechsel etc. Nähere Infos dazu findest du in unserer Sozialbroschüre, die du kostenlos herunterladen oder nach Hause bestellen kannst.
- Studienbeihilfe nach Selbsterhalt: Diese kann beantragt werden, wenn du dich 4 Jahre selbst erhalten hast und dabei € 11.000 pro Jahr verdient hast.
Für die Bearbeitung des Antrages auf Studienbeihilfe ist die Studienbehilfenbehörde zuständig.
Hier findest du weitere Infos zur Antragstellung: Formulare und und Tipps zur Antragsstellung.
Hast du weitere Fragen zur Studienbeihilfe? Dann wende dich an unsere ÖH-Sozialberatung.