Grundsätzlich kann ein Elternteil auch für studierende Kinder bis zum 24. Geburtstag bzw. unter gewissen Voraussetzungen (z.B. Absolvierung des Zivil- oder Präsenzdienstes, Schwangerschaft, Vorliegen einer Behinderung, etc.) bis zum 25. Geburtstag des Kindes die Familienbeihilfe beziehen. Leisten deine Eltern dir nicht überwiegend deinen Unterhalt, kann es auch sein, dass du selbst Anspruch auf die Familienbeihilfe (für dich) hast.
Genaue Informationen zum Thema “Familienbeihilfe” findest du in unserer Sozialbroschüre. Die Broschüre kannst du Online downloaden und lesen oder kostenfrei in unserem ÖH-Shop als Printversion bestellen. Das Antragsformular für die Familienbeihilfe und andere wichtige Formulare findest du bei den sozialrechtlichen Formularen des Sozialreferats.
Es gibt eine Reihe komplexer Vorschriften, die im Zusammenhang mit der Familienbeihilfe zu beachten sind. Es ist daher sehr empfehlenswert, sich bereits vor Studienbeginn zu informieren. Du kannst dich diesbezüglich an das Sozialreferat deiner Hochschule unter ÖH-Sozialreferate vor Ort oder an das Sozialreferat der Bundesvertretung der Österreichischen Hochschüler_innenschaft (ÖH) unter Sozialberatung wenden.
WICHTIGE INFO: Bitte beachte, dass du dein Studium nur maximal 2 Mal wechseln darfst und jeder Wechsel spätestens nach dem 2. inskribierten Semester vorgenommen werden muss. Andernfalls verlierst du die Familienbeihilfe für immer bzw. sie wird vorläufig eingestellt. Darüber hinaus solltest du auch darauf achten, dass du im in jedem Studienjahr den nötigen Leistungsnachweis von mindestens 16 ECTS-Punkten oder 8 Semesterwochenstunden (SWS) an absolvierten Prüfungen erreichst.