Rund ums Sparen

Rezeptgebührenbefreiung ohne Antrag

Die Befreiung gilt für alle Angehörigen des_der Versicherten. Anspruch auf Rezeptgebührenbefreiung ohne Antrag haben:

  • Pensionist_innen mit Anspruch auf Ausgleichszulage (Ausnahme: SVA der Landwirt_innen) bzw. Bezieher_innen einer Ergänzungszulage zu einem Ruhe- oder Versorgungsgenuss.
  • Personen mit anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheiten (die Befreiung gilt allerdings nur für diese Erkrankung).
  • Zivildiener_innen und deren Angehörige.
  • Asylwerber_innen.

Rezeptgebührenbefreiung auf Antrag

Der Antrag kann gemeinsam mit dem aktuellen Einkommensnachweis direkt bei der Krankenversicherung eingebracht werden. Die Rezeptgebührenbefreiung wird auf Antrag zuerkannt, wenn das Nettoeinkommen aller in Hausgemeinschaft lebender Personen gewisse Richtsätze nicht überschreitet. Nähere Infos findest du in unserer Sozialbroschüre.

Befreiung des Selbstbehaltes von Heilbehelfen und Hilfsmittel

  • Versicherte und anspruchsberechtigte Angehörige müssen bei Vorliegen einer Rezeptgebührenbefreiung keine Kostenanteile für Heilbehelfe und Hilfsmittel leisten.
  • Kinder, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder für Versicherte bzw. Angehörige, die ohne Rücksicht auf das Alter ein Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe besteht.

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